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AGB

Lieber Gast und Geschäftspartner, wir werden Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden Bedingungen des Landgasthaus Alter Posthof.

Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird / werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Der Besteller hat die genaue Teilnehmerliste bis 4 Wochen vor Ankunft zu Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung schriftlich. Eine Änderung der Zimmerzahl plus ./. minus 10% ist bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich.

An- und Abreise

Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 21.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen; bei Abreise nach 14.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 21.30 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrückliche eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mwst. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als 4 Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.

Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar bis spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 7 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

Rücktritt

Des Kunden

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Reservierende verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung, Hotelarrangement 80% des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Wir empfehlen den Abschluss einer individuellen Reiserücktrittsversicherung.

Des Hotels

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
  • der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Haftung

1.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

1.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

1.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.1, Sätze 1 bis 4.